Vertragsbestätigung
1. Registrierung / Vertragsbestätigung
Mit der Reiseanmeldung wird der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter geschlossen. Der Veranstalter und Vertragspartner ist: Moto Spirit-Moto duh doo (Enduro-Spirit) Bosnien und Herzegowina. Bei der Registrierung müssen alle Namen der Teilnehmer angegeben werden, für die der Antragsteller gleichermaßen verantwortlich ist. Ist dies nicht möglich, muss sich jeder Teilnehmer alleine anmelden.
Die Anmeldung der Reise erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters und beinhaltet die Höhe der fälligen Leistung sowie den Preis der Reise. Mit der Bestätigung der Reise stimmt der Veranstalter der Reservierung zu, behält sich jedoch das Recht vor, offensichtliche Druck- oder Rechenfehler zu korrigieren.
2. Dienstleistungen
Alle reservierten Dienste sind unter www.enduro-spirit.com ersichtlich und im Vertrag aufgeführt. Zusätzliche Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Aufgrund wichtiger Umstände (technische, gesundheitliche oder wetterbedingte) ist der Veranstalter berechtigt, die Route im Notfall anzupassen oder zu ändern.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für schlechtes Wetter! Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Da es Teilnehmer mit unterschiedlichen Fahrfähigkeiten gibt, erklärt sich der Teilnehmer bereit, andere Teilnehmer und deren Fähigkeiten zu berücksichtigen. Sollte das fahrerische Können der Teilnehmer nicht ausreichen, behält sich der Veranstalter das Recht vor den Vertrag ohne Rückerstattung zu beenden.
3. Zahlung
Nach der Registrierung ist die Anzahlung in der Höhe von 100,00 €-400,00€ pro Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag wird bei Ankunft am Bestimmungsort vor Beginn der Enduro-Tour bar bezahlt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen im Falle einer verspäteten Zahlung durch den Teilnehmer zu stornieren.
4. Reisebedingungen
Der Teilnehmer muss:
a) eine gültige Fahrerlaubnis für Motorräder besitzen
b) vollständige Schutzausrüstung tragen (Protektoren für Brust, Rücken, Schultern, Ellenbogen und Knie sowie einen Helm, geeignete Stiefel und Handschuhe);
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Recht des Staates zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine gesundheitliche, psychische und körperliche Verfassung und fahrerischen Fähigkeiten ausreichen.
5. Haftungsausschluss des Veranstalters
Die Teilnahme an einer gebuchten Reise erfolgt ausschließlich auf das eigene Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schäden. Im Übrigen ist eine Haftung für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen von Naturereignissen ausgeschlossen.
6. Verantwortung der Teilnehmer
Das Leistungspaket beinhaltet keine Unfallschäden! Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs an sich, dem Motorrad oder Dritten entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter freizustellen. Schäden am Fahrzeug sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für etwaige Bußgelder oder Strafen, die bei der Veranstaltung anfallen (z.B. Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern). Bittet der Teilnehmer den Veranstalter oder dessen Mitarbeiter sein Motorrad bei einer Veranstaltung zu transportieren, z. B. wegen schwieriger Passage, haftet der Veranstalter nicht für Schäden (z.B. bei einem Sturz). Eine Haftung des Veranstalters für Unfallfolgen (Kleidungsschäden, Sachschäden, Verletzungen, Invalidität und Tod) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mit der Anmeldung und dem Ausschluss bestätigt der Teilnehmer, dass er dieses Risiko trägt und dafür ausreichend versichert ist.
10. Fahrzeug, Kraftstoffkosten und Fahrzeugrückgabe
Der Veranstalter ist bemüht, ein vereinbartes Motorrad zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt dem Teilnehmer ein gleichwertiges Motorrad zur Verfügung zu stellen. Das Motorrad wird zu Beginn der Tour übergeben und am Ende der Tour wieder an den Veranstalter übergeben. Die Benzinkosten während der Tour trägt der Veranstalter. Das Motorrad muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Der Reiseteilnehmer haftet für Schäden am Motorrad. Eigenständige Motorradreparaturen sind nicht gestattet. Reparaturen werden ausschließlich durch den Veranstalter durchgeführt.
11. Nutzungsrecht
Alle Fotos und Videos, die während der täglichen Touren von Veranstalter gemacht werden, sind Eigentum vom Veranstalter. Er ist berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer identifiziert werden kann. Falls ein Teilnehmer damit nicht einverstanden ist, muss er dies dem Veranstalter vor der Tour mitteilen.
12. Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- oder Visabestimmungen selbst verantwortlich.
14. Datenschutz und Datenübertragung
Die von Teilnehmer angegebenen persönlichen Daten werden für die Organisation der Veranstaltung verwendet. Zusätzlich behält sich der Veranstalter das Rechts vor die Teilnehmer über firmeninterne Angebote per E-Mail zu informieren. Falls dies nicht gewünscht wird, muss der Teilnehmer den Veranstalter darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Bei der Kommunikation über das Internet über einen unverschlüsselten Übertragungsweg kann der Veranstalter keine vollständige Datensicherheit gewährleisten. Der Veranstalter empfiehlt daher vertrauliche Informationen per Post zu senden.
15. Weiteres
Alle Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
16. Salvatorische Klausel
Die rechtliche Unwirksamkeit bestimmter Bestimmungen dieser AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
